Vorsorge-Mediation

VorsorgeAnwalt e. V. – Wir übernehmen Verantwortung

Mediation bei Konflikten um Betreuung, Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung

Konflikte bei der Vorsorge und Betreuung von Angehörigen sind für alle Beteiligten sowohl emotional wie auch finanziell ein große Belastung. Der beste Weg zur Lösung ist die Vorsorgemediation. Speziell geschulte Mediatoren unterstützen Sie bei der Suche nach einer einvernehmlichen und tragfähigen Lösung von Konflikten mit Verwandten, Betreuern und Behörden.

Wie lassen sich Konflikte um eine Vorsorgevollmacht, Patientenverfügung oder Betreuung lösen?

Konflikte um eine Betreuung, Vorsorgevollmacht oder Patientenverfügung aus eigener Kraft zu lösen, fällt den meisten Menschen schwer. Unsere Vorsorgemediatoren wissen aus langjähriger Erfahrung, wo und warum es bei der Betreuung von dementen Verwandten, der Ausführung von Vorsorgevollmachten und der Durchsetzung einer Patientenverfügung zum Konflikt kommen kann. Und sie kennen die Rechte aller Beteiligten, ob Sie im konkreten Fall nun der oder die Bevollmächtigte oder Betreuer sind oder als außenstehender Angehöriger mit einem Betreuer streiten.

Der beste Weg, Konflikte im Vorsorgerecht zu lösen, ist die Mediation. Bei der Mediation geht es im Kern darum, dass ein Mediator Ihnen und Ihren Gegnern dabei hilft, den Streit gemeinsam zu meistern und eine einvernehmliche Lösung zu finden. Das ist in aller Regel für alle günstiger und auf alle Fälle gesünder als ein Rechtsstreit vor Gericht.

 

Welche Konflikte kann ich mit einer Vorsorgemediation grundsätzlich bewältigen?

  • Konflikte zwischen einem Bevollmächtigten oder Betreuer und den Angehörigen, Erben oder auch Freunden des Vollmachtgebers
  • Konflikte von Angehörigen mit einem gerichtlich bestellten Betreuer
  • Konflikte mit dem Heim, in dem der Vollmachtgeber oder Betreute lebt
  • Streit über die Auslegung von Vorsorgevollmacht, Patientenverfügung, Testament
  • Streit über die Anwendung von Vorsorgevollmacht, Patientenverfügung, Testament
  • Konfliktvorbeugung bei Erstellung von Vorsorgeverfügungen

Welche Rolle übernimmt der Mediator bei einer Vorsorgemediation?

Der Verband VorsorgeAnwalt e.V. vermittelt Ihnen für die Bewältigung von Konflikten der Betreuung, Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung eine qualifizierte Mediatorin oder einen qualifizierten Mediator. Dieser Vorsorgemediator bleibt im Streitfall konsequent neutral. Das ist wichtig! Denn der Mediator darf sich niemals auf die Seite einer Konfliktpartei schlagen, sonst wäre er für die andere Seite nicht mehr als Mediator annehmbar. Der Mediator bringt sich zwecks Lösungsfindung dennoch persönlich ein. Er sorgt dafür, dass Sie in der Mediation zu Wort und Ihre Interessen nicht zu kurz kommen.

Die von uns vermittelten Vorsorgemediatoren achten darauf, dass die Diskussion bei der Mediation nicht zu sehr erhitzt und aus dem Ruder läuft. Im konkreten Einsatz arbeitet Ihr Mediator also konsequent an einer guten und konstruktiven Gesprächsatmosphäre. Das liegt im Interesse aller Beteiligten. Was wichtig ist, kommt bei der Mediation auf den Tisch. Ihr Vorsorgemediator hilft auch, Missverständnisse aus dem Weg zu räumen. Dabei lassen wir Beleidigungen, Tiefschlägen und faulen Tricks keine Chance. Nur so funktioniert die respektvolle Art der Konfliktlösung.

Was ist das Ziel einer Vorsorgemediation?

Die Mediation ist erfolgreich, wenn Sie am Ende mit der Gegenseite eine Vereinbarung hinbekommen, die alle Probleme löst und die auf Dauer auch hält. Das ist möglich, wenn alle Beteiligten bereit sind, sich auf die Denkweise der anderen Seite einzulassen und sich zu einigen.

Unsere Vorsorgemediatoren wissen, wie Familien streiten. Aus Erfahrung wissen sie auch, dass sich viele Konflikte grundsätzlich lösen lassen: mit gutem Willen und einem Mediator, dem alle Konfliktparteien vertrauen und der die Problemlösung konsequent vorantreibt. Das ist ein erfolgreicher Ansatz.

Die Mediation bietet die Chance, dass die Streitparteien ihre persönlichen Beziehungen trotz des Konfliktes aufrechterhalten oder wieder aufbauen können. Wer sich einigt, kann auch später noch miteinander reden.

Auch Kliniken und Pflegeeinrichtungen haben bei Konflikten mit Angehörigen Interesse an einer Mediation. Denn mit einer Mediation lassen sich Konflikte nicht nur einvernehmlich lösen. Die Mediation verhindert auch, dass der Konflikt öffentlich wird und so den Ruf des Pflegeheims oder Krankenhauses beeinträchtigen kann.

Was genau ist Mediation und welche Vorteile bietet sie bei der Lösung von Konflikten?

  • Die Mediation ist ein strukturiertes Verfahren zur Lösung von Konflikten. Dabei moderiert ein neutraler Mediator die Verhandlungen und hilft den Konfliktparteien auf diese Weise, eine einvernehmliche und tragfähige Lösung für ihren Konflikt zu finden und zu vereinbaren.
  • Die Mediation erfolgt unter Ausschluss der Öffentlichkeit. Sie beruht auf Freiwilligkeit, Eigenverantwortlichkeit und Vertraulichkeit. Sie ist eine interessengerechte  Entscheidungsfindung und führt zu einer hohen Akzeptanz der Verhandlungsergebnisse.
  • Bei der Mediation bestimmen die Beteiligten selbst, was sie verhandeln wollen. Sie können die Diskussion bei Bedarf auf weitere, tieferliegende Konflikte und Interessen ausweiten oder weitere Personen und Professionen an ihrer Konfliktlösung beteiligen.
  • Die Verfahrensdauer orientiert sich bei der Mediation an den Bedürfnissen der Medianten. Die Kosten sind kalkulierbar.  
  • Die Konfliktparteien können den Mediator oder die Mediatorin frei wählen. Das ist also völlig anders als bei einem Gerichtsprozess, bei dem die Zuständigkeit des Gerichts in aller Regel vom Wohnort abhängt.
  • Die Mediation lässt sich individuell an die Besonderheiten eines Konflikts und an die Bedürfnisse der Beteiligten anpassen. Das ist bei einer Auseinandersetzung vor Gericht nicht möglich.

Was kann man tun, wenn die Gegenseite die Mediation ablehnt?

Es gibt leider auch Fälle, wo die Mediation keine Chance hat. Das ist der Fall, wenn sich eine Konfliktpartei in ihrer Position und in Rechthaberei einigelt und jeden Ansatz zur einvernehmlichen Konfliktlösung von vornherein ablehnt. Den anderen bleibt dann oft nichts anderes übrig, als sich auf dem Rechtsweg gegen unbillige Anfeindungen zu wehren.

Diese Möglichkeit haben Sie selbstverständlich auch dann noch, wenn Sie die Konfliktlösung zuerst auf dem Weg einer Mediation gesucht, damit aber nicht gefunden haben. Jeder Schritt vor Gericht will gut überlegt sein. Der Verband der VorsorgeAnwälte e.V. unterstützt wir Sie dabei, dass Sie die richtige Entscheidung treffen.

FORTBILDUNG: Vorsorgemediation (2024)

Die Vorsorge und Betreuung von Angehörigen ist oft mit Konflikten verbunden. Es kommt zu Streit unter den Verwandten der betreuten Menschen oder zum Konflikt mit Behörden, dem Pflegeheim oder anderen Institutionen. Solche Vorsorge- und Betreuungskonflikte lassen sich mit den Techniken der Mediation lösen.

Genau das ist das Thema unserer Fortbildung zur Vorsorgemediatorin bzw. zum Vorsorgemediator im August 2024. Inhaltlich konzentriert sich die Fortbildung in diesem Jahr auf die Klärung von besonderen Konfliktlagen in den engen persönlichen Beziehungen einer Vorsorge. In Rollenspielen können Sie Ihre Kenntnisse praktisch umsetzen und verfeinern. Dabei erhalten Sie die Unterstützung von drei kompetenten Trainerinnen. Zudem erhalten Sie ein Update zum Mediationsgesetz und zum Ehegattenvertretungsrecht bzw. zur Versorgungsgemeinschaft.

Für die Fortbildung im August 2024 konnte VorsorgeAnwalt e.V. die folgenden Experten gewinnen:

  • Christa Benedik-Esslinger, Vorsorgemediatorin
  • Larissa Klünder, Rechtsanwältin, Vorsorgemediatorin
  • Alexandra Bielecke, Diplom-Psychologin, Mediatorin, Supervisorin

Die Fortbildung zum bzw. zur Vorsorgemediator/in richtet sich an Vorsorgeanwälte, Rechtsanwälte und Mediatoren. Wichtig ist, dass Sie über Vorkenntnisse zur allgemeinen Mediation verfügen. Die Teilnehmerzahl ist auf 20 Personen begrenzt.

Datum: 31.08.2024 (Anmeldefrist: 20.07.2024)

Ort: Hotel Dorint Frankfurt-Niederrad, Hahnstraße 9, 60528 Frankfurt am Main, Tel: 069 / 66306700

Teilnahmegebühr (nur Fortbildung):

Mitglieder von VorsorgeAnwalt e.V.: 295,00 Euro zzgl. USt
Mitglieder von Deutsche Vereinigung für Erbrecht und Vermögensnachfolge e.V. (DVEV): 295,00 Euro zzgl. USt
Andere Teilnehmer: 325,00 Euro zzgl. USt

Stornierung: Bis zum 20.07.2024 ist eine kostenfreie Stornierung der Anmeldung möglich. Nach dem 20.07.2024 fällt die Teilnahmegebühr auch im Falle der Nichtteilnahme zu 100 Prozent an.

Programm: Hier herunterladen

Anmeldung: Sie können sich per Mail an info@vorsorgeanwalt-ev.de anmelden (bitte schicken Sie Ihre Anmeldung in cc auch an diese Mail-Adresse: benedik-esslinger@benelex.de)

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